Förderung der betrieblichen Alterversorgung

Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung (bAV) auf zwei Wegen. Falls Sie sich für eine bAV entscheiden wollen, informieren Sie sich vorab, welche Förderung Sie erhalten können.

Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
Die unterschiedlichen Durchführungswege der bAV werden auf verschiedene Arten staatlich gefördert. Beiträge, die zur betrieblichen Altersvorsorge in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung investiert werden, sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei (2011: 2.640 Euro).

Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse werden die Beiträge des Arbeitgebers nicht als Lohn betrachtet. Sie sind deshalb in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine Entgeltumwandlung, sondern um reine Leistungen des Arbeitgebers handelt.

Nachgelagerte Besteuerung und Versicherungspflicht
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen - soweit sie über Steuer- und Beitragsfreiheit der Beiträge gefördert wurden - in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Einkommenssteuer (nachgelagerte Besteuerung). Für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind zusätzlich in der Auszahlungsphase Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Auch Riester-Förderung möglich
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist auch die Förderung mit Riester-Zulagen möglich. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aus dem Nettoentgelt des Arbeitnehmers auf das Betriebsrentenkonto gezahlt werden. Für die Riester-Förderung gelten bei der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge dieselben Bedingungen.

Fazit
Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung bietet während der Ansparphase deutliche Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben. Allerdings müssen im Gegensatz zu einigen anderen Anlageformen die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung während der Auszahlungsphase voll versteuert und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Dabei ist es egal, ob das Kapital auf einmal oder als Rente ausgezahlt wird. Damit werden die einmal erlangten Steuervorteile und gesparten Sozialabgaben durch die nachgelagerte Besteuerung unter Umständen wieder „aufgefressen“.

Die Thematik der betrieblichen Altersversorgung und deren staatliche Förderung ist extrem komplex. Informieren Sie sich und erhalten Sie einen umfassenden Überblick und Vergleich auch mit anderen Vorsorgeformen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt!
 

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