Riester-Rente Kinderzulage

KinderzulageFamilien mit Kindern werden bei der Förderung der Riester-Rente zusätzlich mit einer Kinderzulage bedacht. Anspruch auf diese Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im laufenden Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde. Die Höhe der Kinderzulage stieg seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 kontinuierlich jedes Jahr an. Betrug die Förderung anfangs 46 Euro je Kind, erhalten Eltern heute jährlich 300 Euro pro Kind, das nach 2008 geboren wurde. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es bei der gesetzlich festgelegten Zulage von 185  Euro. Die Förderung wird bei der Zentralen Zulagenstelle (BfA) beantragt und von dieser ausgezahlt.
 

 

 


Wer ist förderberechtigt?
Anders als die Grundzulage, die beide Elternteile bekommen können, wird die Kinderzulage bei der Riester-Rente allerdings nur einmal bezahlt. Bei Ehepaaren wird das Geld grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Kinderzulage nur dann, wenn beide Partner das gemeinsam beantragen. Achtung, viele Riester-Sparer wissen nicht, dass ein solcher Antrag stets auf ein Jahr befristet ist und deshalb jährlich neu gestellt werden muss. Je früher Sie den Antrag abschicken, desto früher wird die Kinderzulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben und damit auch verzinst. Es lohnt sich also, beispielsweise direkt zu Anfang des Jahres die Zulage zu beantragen.


Dauerzulagenantrag vereinfacht Bezug der Kinderzulage
Noch einfacher geht es mit dem sogenannten Dauerzulagenantrag. Bei diesem Verfahren erteilen Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht, so dass er für Sie die Zulage für jedes Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle beantragt. Sie müssen den Antrag nicht mehr jedes Jahr selbst ausfüllen und das Geld vom Staat ist Ihnen sicher


Wie lang kann die Kinderzulage bezogen werden?
Für Kinder über 18 Jahre, die sich noch in der Ausbildung befinden, dürfen schließlich die eigenen Einkünfte und Bezüge bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten. Sonst entfällt der Anspruch auf das Kindergeld und damit auch die Kinderzulage der Riester-Rente.


Sie möchten mehr Informationen über die Kinderzulage zu Ihrer Riester-Rente? Gerne helfen Ihnen unsere Fachleute weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.


 


 

 

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