Riester-Rente Förderung
Die staatliche Förderung der Riester-Rente beruht auf zwei Komponenten, der Altersvorsorgezulage oder der Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag in Form eines Pauschalbetrags gutgeschrieben. Diese Prämien unterscheidet man nochmals in Grundzulage und Kinderzulage. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Dieser richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Seit 2008 müssen mindestens vier Prozent des Betrages angespart werden, um die volle Zulage zu erhalten.
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Ermitteln Sie Ihre individuelle Förderhöhe auf Basis von Zulagen oder steuerlichen Vorteilen. Tragen Sie einfach Ihre persönlichen Daten in die dazu vorgehsehenen Felder des Rechners ein. Blitzschnell erhalten Sie Ihr individuelles Ergebnis.
Riester-Rechenbeispiel:
2.000 Euro monatliches Bruttoeinkommen x 12 Monate = 24.000 Euro sozialversicherungspflichtigen Einkommen
4 Prozent entsprechen 960 Euro im Jahr. Geteilt durch 12 Monate ergibt das einen monatlichen Sparbetrag von 80 Euro.
Wer also 2.000 Euro brutto im Monat verdient, muss mindestens 80 Euro sparen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Bei geringeren Beiträgen werden die Zulagen im gleichen Verhältnis gekürzt!
Die Altersvorsorgezulagen
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen.
Die staatlichen Sätze haben sich wie folgt entwickelt:
| Jahr | Jährliche Zulage | Jährliche Kinderzulage |
| 2002/2003 | 38 Euro | 46 Euro |
| 2004/2005 | 76 Euro | 92 Euro |
| 2006/2007 | 114 Euro | 138 Euro |
| ab 2008 | 154 Euro | 185 Euro (300 Euro) |
Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde. Die Kinderzulage wurde im Jahr 2008 erhöht. Für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage 300 Euro. Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließen.
Nur wer den Mindesteigenbeitrag zahlt, erhält die vollen Zulagen. Zahlt der Sparer weniger ein, werden die Zuschüsse anteilig gekürzt.
Es ist zu beachten, dass die erhaltenen Riester-Zulagen die Einkommensteuerrückerstattung mindern!
Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug kann besonders für einkommensstarke Sparer von Vorteil sein. Die für die Riester-Rente geleisteten Beiträge und die gewährten Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichte Steuerermäßigung wird dem Versicherten ausgezahlt. Eine Überweisung auf das Altersvorsorgevermögen, wie bei der Zulage, erfolgt nicht.
Es kann jedoch nur eine Art der Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) in Anspruch genommen werden. Es gibt also keine doppelte Förderung aus Zulagen und Steuerersparnis. Welche Variante für den Versicherten günstiger ist, prüft das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch.
Förderung muss beantragt werden
Viele Riester-Sparer wissen offenbar nicht, dass die staatlichen Zulagen nicht automatisch fließen, sondern beantragt werden müssen. Der „Vorsorgeatlas Deutschland“ hat in einer aktuellen Studie ermittelt, dass die Bundesbürger 2007 rund 977 Millionen Euro verschenkt haben, weil sie die staatliche Förderung nicht beantragt oder den Mindestbeitrag nicht eingezahlt haben. Das entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an den maximal erhältlichen Zulagen zur Riester-Förderung.
Hier ist mehr Information seitens der Anbieter gefragt. Viele Banken und Versicherungen klären ihre Kunden nicht ausreichend auf. Falls Sie Riester-Sparer sind, sollten Sie die Möglichkeit des Dauerzulagenantrages nutzen. Gerne erhalten Sie bei uns alle nötigen Informationen zur Beantragung der staatlichen Förderung zur Riester-Rente.
Fazit
Lassen Sie sich nicht von den staatlichen Förderungen blenden. Für Ihre Altersvorsorge ist entscheidend, was am Ende unter dem Strich raus kommt. Häufig lohnen sich andere Produkte mehr auch ohne staatliche Zuschüsse.
Sprechen Sie uns an. Gerne informieren wir Sie über Ihre persönlichen Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen. Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter Tel. 06443 / 81 11 64.


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